Der lange Marsch des Feminismus durch die Institutionen (5): Susanne Baer und das Bundesverfassungsgericht

Acht Richter gehörem dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an, einem Gericht also, das immer häufiger die politischen Entscheidungen des demokratisch gewählten Parlaments beanstandet, korrigiert oder ganz aufhebt. Einer dieser acht Richter, die soeben einstimmig beschlossen haben, daß der „Klimaschutz“ sogar über das Jahr 2030 hinaus heute schon verpflichtend geregelt werden muß, ist Susanne Baer. In der Wikipedia liest man über sie folgendes:

Seit 2002 ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Dieser Lehrstuhl wurde extra geschaffen, um Gender-Forschung interdisziplinär zu verankern und um die Gründung des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität Berlin vorzubereiten.

Das GenderKompetenzZentrum, dessen Leiterin sie von 2003 bis 2010 war, war als Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von Baer angesiedelt und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis zur Einstellung der Finanzierung 2010 gefördert.

Baer wurde im November 2010 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht nominiert und am 11. November 2010 vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestags gewählt. Sie ist dort Mitglied des Ersten Senats und folgte Brun-Otto Bryde nach. Baer ist die erste verpartnerte und inzwischen verheiratete Bundesverfassungsrichterin und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein.

Susanne Baer war Vorstandsmitglied der Fachgesellschaft Geschlechterstudien von ihrer Gründung 2010 bis 2012. Sie gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Peer-Review-Fachzeitschrift Gender an. Sie ist Redaktionsmitglied der Streit – feministische Rechtszeitschrift.

Baer bezeichnet sich selbst als „radikale Feministin“ (im Tagesspiegel nachzulesen), die Grünen haben sie zusammen mit der SPD in das höchste Richteramt befördert. Soll man sich da etwa noch wundern, wenn immer mehr Urteile des Bundesverfassungsgerichts sich am herrschenden Zeitgeist orientieren? Früher hatte man bei umstrittenen Gesetzesvorhaben immer noch die Hoffnung, das BVG werde ihnen Einhalt gebieten. Diese Zeiten sind vorbei. Heuzutage zwingt das Gericht eine demokratische Regierung, Entscheidungen zu treffen, die den künftigen Generationen keinen Spielraum mehr lassen, selbst über ihr Schicksal zu bestimmen. Das mag formal gerade noch zulässig sein, aber es verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Art. 20 GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Vom Volke – und nicht vom Bundesverfassungsgericht.

PS: Die Fachgesellschaft Geschlechterstudien, der Susanne Baer seit ihrer Gründung im Jahr 2010 angehört hat, nennt als ihr Ziel u.a.

die Unterstützung der wechselseitigen Vernetzung und Information von Forschenden und Lehrenden dieses transdisziplinären Forschungsgebiets, die Förderung internationaler Kooperationen, eine Stärkung der Sichtbarkeit der Geschlechterstudien sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Eine Erfolgsgeschichte, zu der man nur gratulieren kann. 2019 hat es dank dieser „wechelseitigen Vernetzung“ und einer großzügigen finanziellen Förderung durch die Bundesregierung schon 217 Gender-Professuren gegeben.

Die bisher erschienenen Folgen der kleinen Reihe „Der lange Marsch des Feminismus durch die Institutionen“ finden Sie hier:

Kathrin Kunkel-Razum, Chefin der DUDEN-Redaktion
Katja Thorwarth und die Frankfurter Rundschau
Nina George und das PEN-Zentrum Deutschland
Lena Hornstein und wetter.com

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