Na sowas – sie wollten keinen Creator:in !

Die 23jährige Britin Amie B. ist eine Tiktokerin, also nach der Definition des Digitalen Wörterbuchs der deutschen Sprache eine „weibliche Person, die durch Auftritte auf der Medienplattform TikTok bekannt bzw. berühmt ist“.

Jetzt ist Amie B. noch berühmter geworden, denn ihr erster Ausflug in die reale Welt ist gescheitert. Und wie das bei berühmten Tiktokerinnen nicht anders sein kann, hat sich mit Watson ein Online-Portal dieses empörenden Unrechts angenommen und erzählt die tragische Geschichte der ganzen Welt.

Annie B. hatte nämlich am anderen Ende der Welt, in einem australischen Unternehmen, ihren Traumjob als Social-Media-Creatorin gefunden. Und dann passierte das Unfaßbare: ihr wurde noch in der Probezeit gekündigt! Begründung: ihr Mangel an Berufserfahrung. Das habe die Firma aber doch gewußt, sagt Amie B. (hier nachzulesen):

Ich hatte noch nie für ein Unternehmen gearbeitet und hatte auch keine Erfahrung in einem Unternehmen. Mein Portfolio bestand im Wesentlichen nur aus den Sachen, die ich auf Tiktok geteilt habe.

„Junge Frau wütet wegen dreistem Kündigungsgrund auf TikTok“, so faßt Watson diesen Fall zusammen und fügt – nach dem Motto „Gendern, bis der Arzt kommt“ – noch hinzu, das australische Unternehmen habe

auch eine:n Social-Media-Koordinator:in und nicht nur eine:n Creator:in

gewollt.

An dieser Stelle vereinigt sich also die journalistische Sprachkunst von Watson aufs schönste mit der Vorstellung, man könne, wenn man nur ein paar Filmchen auf Youtube, Instagram oder Tiktok veröffentlicht hat, es auch im wirklichen Leben ganz leicht zu etwas bringen. Und wenn das nicht klappt? Dann wütet man halt – und macht daraus ein neues Filmchen.

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