Wer ständig vor Gericht zieht, um seinen Glauben zu verteidigen, kann nicht viel Selbstbewußtsein haben. So verhält es sich mit dem Islam: er hat inzwischen überall auf der Welt einen dichten Zaun von Gesetzen und Strafandrohungen errichtet, um sich die „Ungläubigen“ vom Leib zu halten. Muslime mögen das für ein Zeichen von Kraft und Stärke halten, in Wirklichkeit ist es das Gegenteil: es ist ein Ausdruck der Schwäche und des Niedergangs. Wer fest ist in seinem Glauben, muß ihn nicht per Gesetz vor Anfeindungen bewahren.
Wer einmal Muslim ist, um nur ein Beispiel zu nennen, muß Muslim bleiben bis ans Ende seiner Tage, sonst droht ihm (im günstigsten Fall!) die Ausgrenzung aus der Gesellschaft, bei strenger Auslegung des Islams und in den sog. „Gottesstaaten“ sogar der Tod. Gegen die Konkurrenz anderer Religionen und deren Missionierung schützen sich viele islamische Staaten mit barbarischen Gesetzen – doch offenbar, weil die natürliche Autorität ihres Glaubens und seine Überzeugungskraft nicht mehr ausreichen. Selbst in Erdogans Türkei, die a bisserl Demokratie praktiziert und sich gern damit brüstet, tut ein zum Christentum übegetretener Muslim gut daran, seinen neuen Glauben für sich zu behalten.
Und in Malaysia? Da hat in Kuala Lumpur ein Berufungsgericht entschieden, daß es nur Muslimen erlaubt sei, ihren Gott „Allah“ zu nennen. Und das, obwohl die starke christliche Minderheit des Landes (sie stellt etwa 9% der Bevölkerung) ihren Gott schon seit Jahrhunderten so bezeichnet hat, denn Allah heißt in der Landessprache einfach nur Gott. Was aber früher eine Selbstverständlichkeit war, wird jetzt, in der Zeit des geistigen und moralischen Niedergangs des Islams, zu einer Rechtsangelegenheit.
Auch in Malaysia ist es übrigens den ethnischen Malaien, die etwa zwei Drittel der Bevölkerung ausmachen, gesetzlich verboten, ihrem Glauben abtrünnig zu werden.