„Bannwald“, „Landschaftschutzgebiet“ – brauchen wir nicht mehr, weg damit!

In Deutschland gibt es ein abgestuftes System, mit dem besonders schutzwürdige Landschaftsteile bewahrt werden sollen. Eine Säule dieses Systems ist der Bannwald.

In § 22 des hessischen Forstgesetzes heißt es:

Die obere Forstbehörde kann Wald zu Bannwald erklären, soweit er aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in den Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen in seiner Flächensubstanz in besonderem Maße schützenswert ist.

Große Teile des Stadtwalds von Langen, einem Städtchen zwischen Frankfurt und Darmstadt, wurden aus diesen Gründen zum Bannwald erklärt. Jetzt wird dieser Bannwald unter Zustimmung fast aller Langener Parteien gerodet. Warum? Die Firma Sehring, die beste Verbindungen zu Langener Vereinen und Politikern aufgebaut hat, will ihre Kiesgrube um ein riesiges Gebiet erweitern. Das Regierungspräsidium stimmt zu, ein (erfolgreiches!) Bürgerbegehren wird mit juristischen Winkelzügen für nichtig erklärt, die Rodung kann demnächst beginnen.

Bannwald? Ein Witz. Wo sich wirtschaftliche Interessen melden, geben alle Behörden und alle Parteien (bis auf die lokalen Grünen) klein bei. Der Schutz des Waldes gilt allenfalls noch in Schönwetterperioden. Wenn aber ein Unternehmer mit guten Beziehungen Platz braucht oder eine Kommune mehr Geld, ist der Schutz keinen Pfifferling mehr wert.

Ein anderes Beispiel: in der bayerischen Region Untermain, rund um Aschaffenburg, wollen immer mehr Gemeinden zu Geld kommen, indem sie die schöne Spessartlandschaft durch Rodungen für Windräder endgültig zerstören. Das bringt, dank der Merkelschen Subventionen, hohe Pachterträge (auf Kosten des Steuerzahlers). Leider sind aber in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg mehr als 70% der Flächen (und zwar zurecht!) als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Hier kommt nun die häßliche Seite der Grünen ins Spiel, denn wenn es um ihre Monsterwindräder geht, hört für sie die Gemütlichkeit auf. Und Richter, die das böse Spiel rechtlich absegnen, finden sich in Bayern immer: so hat jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof festgestellt, daß Windkraft „auch innerhalb von Erholungsflächen rechtlich zulässig und verfassungskonform“ sei. Landschaftsschutzverordnungen dürften „zur Nutzung der Windenergie“ geändert werden. Also: ein Sieg der Windkraftlobby auf breiter Front.

Und die Grünen können sagen: wir sind bei der Aufhebung des Landschaftsschutzes und bei der Zerstörung der Natur an vorderster Front dabeigewesen!

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