Der „Wal von London“ bleibt straffrei!

Wenn eine Kassiererin oder eine Verkäuferin ein liegengebliebenes Brötchen mit nach Hause nimmt, wird sie fristlos entlassen und muß obendrein mit einer Strafanzeige rechnen (die Fälle sind bekannt).

Wenn ein sog. „Banker“ (hier wäre wohl eher das Wort „Verbrecher“ angezeigt) sich verzockt und seinem Arbeitgeber, in diesem Fall der JP Morgan-Bank, einen Verlust von 6,2 Milliarden Dollar (Milliarden, nicht Millionen!) beschert, bleibt er straffrei. So geht es wohl Bruno Iksil, dem berüchtigten „Wal von London“. Weil er mit den Ermittlern kooperiert, hat er keine Strafe mehr zu befürchten.

Da fehlen selbst einem sonst beredten Blogger die Worte.

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