Aufhebung der Immunität von Marine Le Pen „wegen islamfeindlicher Äußerungen“?

Die Äußerungen von Marine Le Pen liegen drei Jahre zurück, trotzdem wird sie jetzt wohl, nach Aufhebung ihrer Immunität, dafür vor Gericht gezerrt werden. Bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr hat sie an die 20% der Stimmen bekommen. Das war zuviel für die politisch korrekte Elite Frankreichs. Jetzt wird abgerechnet.

Aber wir wollen erst einmal in Ruhe betrachten, was sie damals gesagt hat. Sie hat die immer stärkere Einwanderung von Muslimen nach Frankreich mit der Besatzung des Landes durch die deutschen Truppen verglichen:

Sicher geschieht dies ohne Panzer und ohne Soldaten, aber trotzdem ist es eine Besatzung, und betroffen sind die Einwohner.

Ja, und das ist alles? Dafür muß man sich im Land Voltaires jetzt schon vor Gericht verantworten? Dann muß man aber auch klipp und klar sagen: jeder Franzose hat das Recht auf uneingeschränkte Meinungsfreiheit, nur gegen Muslime darf sie nicht angewendet werden.

Ich will mit Marine Le Pen und ihrer Front National wirklich nichts zu tun haben. Vieles, was sie sagt, etwa zu den Gaskammern der Nazis („Detail der Geschichte“), ist abscheulich. Aber hat man ihre Immunität jemals deshalb aufgehoben? Nein, erst als sie „Islamfeindliches“ gesagt hat, ist man gegen sie vorgegangen. Es ist immer derselbe feige, vorauseilende Gehorsam – nur nicht den Zorn der Muslime erregen, nur nichts sagen, was irgendwie die Ehre und den Stolz der Muslime beleidigen könnte!

Die jungen muslimischen Banden in den Banlieus, die sich mittlerweile in einem fast rechtsfreien Raum befinden und von Zeit zu Zeit ihr quartier kurz und klein schlagen, werden sich ins Fäustchen lachen. Sie stehen, könnte man fast sagen, „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“.

Und eines noch: wann ist zum letzten Mal die Immunität eines Abgeordneten „wegen christenfeindlicher Äußerungen“ aufgehoben worden?

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