Kinderbetreuung und Kindeswohl

Vom August dieses Jahres an haben schon einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Kinder selbst wären, wenn man sie fragen könnte, wohl eher für einen Rechtsanspruch auf die Geborgenheit bei Vater und Mutter. Aber selbst wenn man sie fragen könnte, würde ihre Antwort niemanden interessieren. Die Mütter sollen nach der Geburt so schnell  wie möglich wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden – das ist der einzige objektive Grund für die Fremdbetreuung schon der Kleinsten. Alles andere (der angebliche Segen früher „Sozialkontakte“ usw.) hält keiner seriösen Untersuchung stand. Ein einjähriges Kind von seiner Mutter (oder seinem Vater) zu trennen, verstößt in meinen Augen prinzipiell und immer gegen das Kindeswohl.

PS: Christina Boll, die Forschungsdirektorin des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), das zu diesem Thema soeben eine Studie vorgelegt hat, sagte in einem Gespräch mit der F.A.Z. (hier nachzulesen), viele Deutsche hätten „den Wert von Kindern verlernt“.

Früher gehörten Kinder dazu. Insbesondere von jungen Leuten werden alternative Modelle heute aber als gleichwertig oder sogar höherwertig wahrgenommen. Und im Zweifel wird das Kind gestrichen.

Das so noch nie dagewesene Desinteresse am Kind geht also viel tiefer, als man oft annimmt, und deshalb werden auch die schönsten Betreuungsgesetze daran nichts ändern. Übrigens, aber das nur nebenbei: fast alle, die jetzt auf Kinder verzichten, werden es später bereuen. Im Alter nur auf seine Karriere zurückzuschauen, ist eine deprimierende Aussicht.

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