Rad Fahrende, zu Fuß Gehende und ein Auto Lenkende

Seit dem 1. April dieses Jahres ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie bringt einschneidende Neuerungen, vor allem auf sprachlichem Gebiet.

War früher von Radfahrern und Fußgängern die Rede (eine gendermäßig geradezu beleidigende, alle Frauen diskriminierende Ausdrucksweise!), so heißt es jetzt allen Ernstes (kein Aprilscherz!) Rad Fahrende und zu Fuß Gehende. Ein früher so genannter Verkehrsteilnehmer ist jetzt: wer am Verkehr teilnimmt.

Nehmen wir einmal § 37, Abs. 6 StVO in der neuen Fassung:

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 1916 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrer-Furt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Ein Professor Schimmel, der in Frankfurt am Main Bürgerliches Recht lehrt, schreibt begeistert:

Ein kleiner Schritt für die Gesetzgebungstechnik, aber ein großer Schritt für die Gleichberechtigung.

Meint er das jetzt ernst? Seinen Beitrag (hier nachzulesen) habe ich erst einmal für eine Satire gehalten, aber er ist offenbar ernst gemeint. Es ist eben fast immer falsch, einem Juristen Humor zu unterstellen.

Ich für mein Teil würde am Ende der Straßenverkehrordnung folgenden Paragraphen hinzufügen:

1. Wer einen Paragraphen wie § 37, Abs. 6 StVO formuliert, verabschiedet oder gedruckt in Umlauf bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

2. Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Beschuldigte seine Sprachsünde aufrichtig bereut und fortan ein anständiges Deutsch schreibt.

3. Dieser Paragraph gilt ausdrücklich auch für Rad fahrende, zu Fuß gehende und ein Auto lenkende Beschuldigte, selbst wenn sie alle Lichtzeichenanlagen und Radverkehrsführungen beachten.

PS: Die „Auto Lenkenden“ habe ich erfunden, alle anderen Zitate sind (leider!) echt. Daß auch der Begriff „Autofahrer“ in einer zukünftigen Novellierung der StVO durch „ein Auto Lenkender“ ersetzt wird, erscheint mir fast wahrscheinlich.

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