Das Oberlandesgericht München ist noch immer beleidigt – und äußerst ungehalten. Es hat eine kräftige Watschn vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Das hat man nicht gern. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Karl Huber, zeigt freilich, daß er daraus nichts gelernt hat:
Die Angriffe, denen sich das Gericht ausgesetzt sah, obwohl es sich absolut korrekt verhalten hatte, sind in der deutschen Geschichte ohne Beispiel.
Ja, „absolut korrekt“ im juristischen Sinne mag das alles gewesen sein. Das hat auch niemand bestritten. Aber dieser Prozeß geht doch, was man schon am internationalen Interesse ablesen kann, weit über den engen rechtlichen Horizont hinaus. Das müßte eigentlich auch ein Oberlandesgerichtspräsident merken. Das wehleidige Zetern („in der deutschen Geschichte ohne Beispiel“) ist einfach nur peinlich.
Zwei gute Lösungen hätte es nach der Intervention des Bundesverfassungsgerichts gegeben: einfach ein paar Stühle für die türkischen Journalisten zu reservieren – oder in einen größeren Saal umzuziehen. Beides hat das Gericht abgelehnt – aus Trotz und beleidigter Ehre, vermute ich (küchenpsychologisch). Das Ergebnis ist, daß ein Prozeß von so großer Bedeutung fast ausschließlich von Provinz- und Boulevardmedien beobachtet wird, während die meisten seriösen überregionalen Tageszeitungen ausgeschlossen bleiben.
Für die deutschen Tageszeitungen wurden (bei 71 Bewerbern) gerade einmal acht Plätze vergeben. Das ist bei einem Prozeß dieser Größenordnung an sich schon eine Unverfrorenheit – das Ergebnis erst recht. Denn einen festen Platz im Prozeß haben u.a. bekommen:
Allgäuer Zeitung
Bild
Freie Presse (Chemnitz)
Freies Wort
Junge Welt
Lübecker Nachrichten
Oberhessische Presse Marburg
Offenbach- Post
Passauer Neue Press
Sächsische Zeitung
Straubinger Tagblatt
Thüringer Landeszeitung
Daneben dürfen vom Prozeß berichten:
Kabel 1
RTL2
Charivari
Radio Lotte Weimar
TOP FM
Hallo-muenchen.de
Al Dschazira (Istanbul)
und natürlich die wichtige, auf der ganzen Welt für ihre politische Berichterstattung bekannte Zeitschrift Brigitte.
Nicht direkt aus dem Gerichtssaal berichten dürfen zum Beispiel:
Berliner Zeitung
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Frankfurter Rundschau
Süddeutsche Zeitung
Tagesspiegel
Tageszeitung (taz)
Die Welt
Die Zeit.
Wer das eine „gerechte Entscheidung“ nennt, kann nur – ein Jurist sein.