An Karfreitag hat das Regierungspräsidium in Gießen – nach Recht und Gesetz – eine Tanzveranstaltung verboten. Sie nannte sich „Tanzen gegen das Tanzverbot an Osterfeiertagen“ und wurde von einem Mitglied der Piratenpartei angemeldet (woraus man sieht, daß bei den Piraten neben der Transparenz das Tanzen den höchsten Stellenwert hat).
Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, auch das Bundesverfassungsgericht hatte für den Antrag des Piraten nichts übrig. Jetzt wurde im ordentlichen Verfahren von der 4. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts entschieden, daß das Feiertagsgesetz „keine unzulässige Einschränkung“ der Meinungsfreiheit darstelle (das hatte der Pirat allen Ernstes behauptet).
Nach Ansicht des Gerichts ist es dem Kläger zuzumuten, an einem hohen christlichen Feiertag Rücksicht auf Bedürfnisse Gläubiger zu nehmen.
Der Herr Pirat kann noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einlegen, und es ist durchaus möglich, daß er das auch macht – denn daß er grade mal an drei oder vier Tagen im Jahr nicht öffentlich tanzen darf (denn privat tanzen darf er natürlich immer und überall!), scheint ihn ganz fürchterlich zu wurmen.
Ich freue mich auch deshalb ganz außerordentlich, daß dieser merkwürdige Haufen, der sich allen Ernstes „Partei“ nennt und damit unsere Demokratie zum Gespött macht, endlich unter die Fünfprozenthürde abgesunken ist.
Ruhet in Frieden, liebe Piraten!