Die Tagesschau-App muß bleiben!

Das Landgericht Köln hat verkündet, daß die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 nicht mehr verbreitet werden darf. Das ist nun wirklich nicht tragisch, denn wen drängt es schon, eine uralte Tagesschau noch einmal anzuschauen? Aber hier geht es um viel mehr.

Die Zeitungsverleger wollen, statt ihre eigenen Zeitungen für neue Geräte wie Smartphone oder iPad aufzubereiten, die lästige (und gute!) Konkurrenz auf dem Gerichtsweg loswerden. Das ist genau derselbe Irrweg, den Apple gegen Samsung eingeschlagen hat. Statt einfach ein besseres Produkt als die ARD anzubieten, wollen die Zeitungsverleger den ungeliebten Konkurrenten auf dem Klageweg beseitigen. Während sie im Wirtschaftsteil das hohe Lied der Marktwirtschaft singen, verlassen sie sich, wenn es ernst wird, lieber auf ein Landgericht.

Was im übrigen die Urteilsbegründung betrifft, so kann man nur den Kopf schütteln (das Zitat habe ich der Frankfurter Rundschau entnommen):

Die App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und sei unzulässig, da sie in ihrer Informationsdichte an die herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreiche und damit „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet“ sei.

Da muß ich jetzt schon einmal fragen: haben diese Richter in ihrem Leben schon einmal eine Zeitung in der Hand gehabt? Ich lese jeden Morgen die F.A.Z. – und wer mir sagt, daß die kleine Tagesschau-App „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen“ geeignet sei, dem spreche ich jeden gesunden Menschenverstand ab. Die App ist nichts weiter als eine Möglichkeit, sich schnell über die neuesten Ereignisse zu informieren – in gutem und angenehmem Deutsch (was man übrigens nicht von allen gedruckten Presseerzeugnissen der klagenden Verlage sagen kann).

Diese paar Artikel auf einem kleinen Display ersetzen doch nicht die morgendliche Lektüre einer Zeitung!

Und „textlastig“ – ist das jetzt ein Schimpfwort? Ganz im Gegenteil! Es ist ein Zeichen von Qualität. Wenn man sieht, wie gerade in den letzten Monaten Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsender (der Bayerische Rundfunk zum Beispiel) ihre Internetseiten derart mit bunten Bildchen, Werbung, Musik, Filmchen, Grafik und Zappelbildern aufgepeppt haben, daß man nichts mehr findet, was man sucht, denkt man sich schon manchmal: ach, wie schön wäre da ein bißchen Text mitten in dieser Multimedia-Wüste! Man dürstet förmlich danach.

Wir sind doch keine Analphabeten, die man nur noch mit Bildern erreicht! Ob ihr es glaubt oder nicht: WIR KÖNNEN LESEN.

Deshalb heißt die Devise: die Tagesschau-App muß bleiben.

Und wenn sie euch nicht gefällt, liebe Zeitungsverleger, dann macht doch einfach etwas Besseres – statt zu prozessieren.

PS: Die von mir sonst geschätzte F.A.Z. läßt Reinhard Müller heute in einem Kommentar schreiben, das Kölner Urteil sei „ein Zeichen der Freiheit, das leuchten soll“. Die kleine App nennt er

eine durch Milliarden Euro Zwangsgebühren finanzierte Staatszeitung.

Gäbe es einen Preis für besonders peinlichen Journalismus – Müller hätte ihn mit diesem Kommentar verdient.

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