Die hessische Landesregierung – am Rande des Wahnsinns?

In dem Städtchen, in dem wir wohnen, hat man nicht selten das Gefühl, daß die Beamten im Rathaus von Zeit zu Zeit zu sich selbst sagen: was könnten wir jetzt einmal tun, um unser gutes Gehalt zu rechtfertigen? Viele Zimmer im Rathaus sehen – sagen wir einmal: sehr aufgeräumt aus. Es riecht nicht gerade nach Schweiß und Arbeit, wenn man eintritt.

Vielleicht ist es in der hessischen Landesregierung, allem Anschein zum Trotz, nicht viel anders?

Das könnte man jedenfalls glauben, wenn man das neue Waldgesetz des Landes Hessen betrachtet, das wohl bald verabschiedet werden wird. Mit ihm soll das Radfahren im Wald drastisch eingeschränkt werden. Auch bisher schon war (auch wenn das kaum jemandem bekannt war) das Radfahren im Wald nur auf „befestigten Wegen“ erlaubt. Aber was ist ein befestigter Weg? Die hessische Landesregierung in ihrem Bedürfnis, alles, aber auch alles zu regeln, hat jetzt definiert, wo ich in meinem Wald noch radeln darf:

Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nichtgeländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.

Während also tonnenschwere Forstmaschinen weiter den Boden verdichten und alles niederwalzen dürfen, was sich ihnen in den Weg stellt (ihre Spuren sind oft noch Wochen und Monate danach zu sehen), soll ich als Radler (und ich bin kein Mountainbiker!) nur noch auf den breiten Schneisen fahren dürfen?

Ich denke überhaupt nicht daran!

Und ich frage mich: welche Lobby war da erfolgreich? Die privaten Waldbesitzer vielleicht, deren Verband begeistert von dem Gesetzentwurf ist? Die Jagdlobby? Oder ist es vielleicht in Wiesbaden so wie in unserem Städtchen – daß da eines Tages ein Ministerialbeamter an seinem aufgeräumten Schreibtisch gesessen und sich gedacht hat: da verdiene ich jeden Monat ein fürstliches Beamtengehalt, also muß ich auch einmal etwas dafür tun!

Und da sind ihm in seinem ganz normalen Regelungswahnsinn – die Radfahrer im Wald eingefallen.

Ja, so muß es gewesen sein.

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