Das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) hat soeben festgestellt, daß 72% der Waffen, mit denen der syrische Diktator Assad sein Volk zusammenschießt, aus Rußland stammen.
Wenn es – hoffentlich bald! – zu einer Anklage gegen Assad wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt, muß auch die russische Regierung angeklagt werden. Wer einem Mörder bei der Ausführung seiner Tat hilft, ist dem Mörder gleichzustellen.
Oder gilt etwa, was bei einem „einfachen“ Mord selbstverständlich ist, bei einem tausendfachen Mord nicht? Muß Carsten S., der dem Zwickauer Terrortrio die Tatwaffe für neun Morde besorgt hat, ins Gefängnis, während sich Wladimir Wladimirowitsch P., der Assad die Waffen für mehr als 8.000 Morde geliefert hat, in Moskau der Freiheit und bester Gesundheit erfreut und guter Dinge ist?