Die Todesstrafe ist immer ein Akt der Barbarei. Sie ist auch ein Ausdruck äußerster Gottlosigkeit, denn niemand außer Gott darf einem Menschen das Leben nehmen.
Der ägyptische Ankläger hat jetzt für Mubarak die Todesstrafe verlangt, weil der auf die Demonstranten vom Tahrir-Platz hat schießen lassen. Wenn das für die Todesstrafe genügt, müßte sie gegen das gesamte gegenwärtige Regime verhängt werden, denn auch in den letzten Wochen sind auf diesem Platz junge Demokraten und viele friedlich demonstrierende Kopten getötet worden. Aber gegen diese Schützen ist nicht einmal Anklage erhoben worden.
Die Todesstrafe gegen Mubarak wäre, wenn sie denn wirklich verhängt würde, in der Tradition der mehr als fragwürdigen „Hinrichtungen“ von Ceausescu, Saddam Hussein und des Lynchmords an Gaddafi zu sehen. In allen diesen Fällen konnte das Urteil gar nicht schnell genug vollstreckt werden, und in allen Fällen wurde die Chance vertan, die Geschichte einer Diktatur wirklich aufzuarbeiten. Es waren verlorene Gelegenheiten, mit der eigenen Geschichte ins Reine zu kommen.
So etwas rächt sich immer – früher oder später.
Im übrigen stecken hinter dieser Art von „Schnelljustiz“ fast immer die Kumpane und Nutznießer des alten Regimes, die sich bloß des desavouierten Aushängeschilds entledigen wollen, um dann in aller Ruhe weiter ihren Geschäften nachzugehen.