Wer einmal in der prächtig barocken Basilika Vierzehnheiligen bei Bad Staffelstein war, hat ihn zumindest im Vorbeigehen gesehen: den Heiligen Blasius. Er ist nämlich einer der Vierzehn Nothelfer, die dort dargestellt werden. Blasius war Bischof von Sebaste, dem heutigen Sivas in der nordöstlichen Türkei. Der Legende nach war er Arzt und half Tieren und Menschen, bis er während einer römischen Christenverfolgung um 316 gemartert und enthauptet wurde.
Heute, am 3. Februar, gedenkt man seiner in der katholischen Kirche. Angerufen wird der Heilige u.a. bei Halskrankheiten, er gilt aber auch, wie man hier nachlesen kann, als „Schutzpatron gegen das verletzende Wort“.
Ob er da nicht überfordert ist in der heutigen Zeit? Und ob er wirklich hilft? Renate Künast hat sich wohl nicht auf ihn verlassen, aber sie hat heute – womöglich doch mit seiner Hilfe? – vor dem Bundesverfassungsgericht einen großen Sieg gegen die Haßprediger im Internet errungen. Die ersten Instanzen hatten noch für Recht befunden, daß man die Politikerin ungestraft als „Stück Scheisse“, „Schlampe“ und „Drecksfotze“ bezeichnen darf – das sei Politikern zuzumuten. Auch das Kammergericht Berlin befand, daß Facebook in zehn von 22 Fällen den Klarnamen der Beleidiger für sich behalten darf. Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Ein guter Tag für die Demokratie und für den menschlichen Anstand – Blasius sei Dank!