Das Polizeipräsidium meldet

Das Polizeipräsdium Trier gab heute morgen folgende Pressemeldung heraus:

Am 18.09.2021 kam es gegen 21.20 Uhr in einer Tankstelle in Idar-Oberstein zu einem Tötungsdelikt zum Nachteil eines 20-jährigen Kassierers.

„Zum Nachteil“ des Kassierers – muß man das denn auf diese Weise juristisch korrekt ausdrücken? Es klingt irgendwie unangemessen und bürokratisch. Man kann über eine Sache doch auch neutral berichten, ohne zu juristischen Verschwurbelungen zu greifen. Zum Beispiel so:

Am 18.09.2021 wurde an einer Tankstelle in Idar-Oberstein gegen 21.20 Uhr ein 20-jähriger Kassierer getötet.

Diese Formulierung wäre rechtlich einwandfrei – und dazu in gutem Deutsch verfaßt.

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