Bin weder Herr, noch bin ich Frau – oder: ich will ein Kästchen für mich ganz allein!

Denn mein Persönlichkeitsrecht wird verletzt, wenn ich auf einem Formular nur „Herr“ oder „Frau“ ankreuzen kann. Wenn ich aber dazu gezwungen werde, verlange ich wegen dieser Diskriminierung eine Entschädigung!

Man glaubt es kaum, daß ein Landgericht sich mit einem solchen Ansinnen überhaupt beschäftigt. Aber das Landgericht Frankfurt tut es – und gibt der klagenden „Person nicht-binären Geschlechts“ (was immer man sich darunter vorstellen mag), die sich bei der Online-Bestellung einer Bahnfahrkarte diskriminiert fühlte, sogar recht (hier nachzulesen):

Durch die Festlegung als „Frau“ oder „Herr“ werde die klagende Person in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt, stellte das Gericht fest und verwies dabei auf das Bundesverfassungsgericht. Die Person könne daher verlangen, geschlechtsneutral angesprochen zu werden.

Eine Entschädigung sprach ihr das Gericht nicht zu, allerdings nur, weil die „Persönlichkeitsverletzung“ nicht schwerwiegend sei.

Ich war schon immer dafür, daß niemand wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Aber wenn eine Person nicht-binären Geschlechts bis vor das Landgericht (und vielleicht demnächst sogar bis vor das Oberlandesgericht) zieht, weil sie bei der Fahrkartenbestellung ein Kästchen für ihre ganz spezielle sexuelle Befindlichkeit vermißt und auch noch Recht bekommt, dann wird dem schrankenlosen Individualismus keine Grenze mehr gesetzt.

Das Urteil des Landgerichts, das sich dabei leider auf das Bundesverfassungsgericht berufen kann, ist eine Verbeugung vor dem Zeitgeist, der – ständig angefacht von einem bestimmten politischen Lager – immer groteskere Züge annimmt. Ohne das mediale Dauerfeuer der Grünen, die jede nur denkbare sexuelle Minderheit willkommen heißen und ihr damit politische Macht und Bedeutung verleihen, gäbe es auch solche Urteile nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Die grüne Bewegung, Politik, Sonstiges, Sprache und Literatur veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert