Mutmaßlich illegal

Von einem „mutmaßlich illegalen Autorennen mit tödlichen Folgen auf der A66“ berichtet heute hessenschau.de.

Da hat also – nur so kann man diesen Satz verstehen – ein Autorennen stattgefunden, das „mutmaßlich illegal“ war. Aber Autorennen auf Autobahnen sind ja wohl immer – und nicht nur mutmaßlich! – illegal.

Der Verfasser wollte wohl mit der gebotenen journalistischen Vorsicht (die übrigens aus juristischen Gründen oft übetrieben wird) offenlassen, ob es sich überhaupt um ein Autorennen gehandelt hat. Dann hätte er aber von einem „mutmaßlichen illegalen Autorennen“ schreiben müssen. Nur dann wäre das einschränkende Wort „mutmaßlich“ auf das „Autorennen“ bezogen worden.

Aber während ich diese Sätze notiere, denke ich mir: wen interessiert so ein Unterschied überhaupt noch? Wen kümmern solche Feinheiten in Zeiten der sprachlichen Plumpheit und der orthographischen Wüstenei?

Und ich antworte, trotzig: mich interessieren sie. Das reicht mir. Und wenn ich den einen oder anderen davon überzeugen kann, daß unsere Sprache ein robustes, aber gleichzeitig fein gesponnenes, keineswegs reißfestes Netz über die Wirklichkeit legt, dann wäre ich schon zufrieden.

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