Was man sonst nur von Saudiarabien und ähnlichen Ländern kennt, soll es auch in Deutschland geben.
Jedenfalls hat der Verteidiger des als Lübcke-Mörder angeklagten Stephan Ernst das am ersten Tag des Prozesses behauptet: sein Mandant sei „öffentlich hingerichtet worden, bevor er verurteilt worden sei“.
Ob Ernst ein glückliches Händchen bei der Wahl seines Verteidigers hatte, kann man schon jetzt bezweifeln.