Überwachtes Wohnen

Das klingt ein bißchen wie Betreutes Wohnen, aber die beiden Begriffe haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Zwischen ihnen liegen in jeder Hinsicht Welten.

Überwachtes Wohnen heißt chinesisch jianshi juzhu. Manchmal übersetzt man es auch als Hausarrest, aber auch damit hat es eigentlich nichts zu tun. Es ist ein Ort, an den man in China mißliebige Personen verschleppt, um sie dort – oft in völliger Isolation – festzuhalten. So ist es vor kurzem Ai Wei-Wei gegangen. So ein armer Mensch ist dann abgeschnitten von der Welt, seine Frau, seine Kinder, seine Eltern wissen nicht, wo er ist, er mag bei guter Gesundheit sein, vielleicht ist er aber auch schon tot. Oder es wird in dieser Zeit ein Prozeß gegen ihn vorbereitet, damit er endgültig aufhört, für die Partei ein Ärgernis zu sein.

Als Immobilien für dieses „überwachte Wohnen“ dienen, wie Till Fähnders gestern in der F.A.Z. schrieb, „Hotels, Gästehäuser oder leerstehende Gebäude“. Diese Maßnahmen, also Verschleppung und Isolation fern der eigenen Wohnung, fanden bisher in einer rechtlichen Grauzone statt, es gab nur eine polizeidienstliche Vorschrift. Jetzt soll das Unrecht durch eine Novellierung des Strafprozeßrechts legalisiert werden. Falls der Hausarrest in der eigenen Wohnung „die Ermittlungen beeinträchtigen“ könnte, darf eine Verschleppung dann mit dem Segen des Gesetzes erfolgen.

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