Die „Ehe für alle“ ist noch immer nicht höchstrichterlich überprüft worden

Wo sind eigentlich die vielen CDU/CSU-Abgeordneten geblieben, die gleich nach der Abstimmung über die „Ehe für alle“ den Gang nach Karlsruhe antreten wollten? Haben sie plötzlich Angst vor dem Zeitgeist bekommen?

Ich jedenfalls halte dieses Gesetz für eindeutig grundgesetzwidrig. Wenn ich damit aber unrecht habe (und das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder dem Zeitgeist erlegen), dann müssen die Befürworter ja keine Angst vor einer solchen Entscheidung haben.

So müssen wir jetzt wahrscheinlich warten, bis ein anderes Gericht Zweifel an dem Gesetz hat und es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt. Die zweite Möglichkeit, daß nämlich ein Bundesland oder ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags nach Karlsruhe geht, ist sehr unwahrscheinlich – dazu haben sie alle viel zu viel Angst vor der offensiven (und wirkungsvollen!) Lobbyarbeit der Schwulen- und Lesbenverbände.

Dieser Beitrag wurde unter Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert