Das „dritte Geschlecht“ – und wo bleibt das vierte? das fünfte? das sechste?

Man muß den Schwulenverbänden, die auch Trans- und Intersexuelle vertreten, wieder einmal gratulieren. Ihre PR ist bewundernswert. Nach der unsäglichen „Ehe für alle“, die in jeder Hinsicht – sprachlich, begrifflich, historisch und gesellschaftlich – ein Unding ist, hat Karlsruhe nun zwangsweise ein „drittes Geschlecht“ eingeführt. Wer glaubt, damit habe es sein Bewenden, wird sich noch wundern: bei drei Geschlechtern wird es nicht bleiben.

Schon droht der Lesben- und Schwulenverband, der Gesetzgeber dürfe

nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen.

Und wenn man bedenkt, daß ein  „Biologe und Sozialwissenschaftler“ vor einiger Zeit in der evangelischen Zeitschrift Chrismon unwidersprochen behauptet hat, es gebe nicht zwei, sondern „unzählige“ Geschlechter, kann man sich vorstellen, was dem Personenstandsrecht noch alles bevorsteht.

Die „Vielfalt“, an sich ein schöner, menschenfreundlicher Begriff, ist schon lange zu einem Kampfbegriff sexueller Minderheiten und deren Lobbyisten degradiert worden. Aber Vielfalt heißt ja gerade nicht, daß sich alles nur noch um ein Thema, nämlich die sexuelle Orientierung, dreht. Sexualität ist zwar ein wichtiger Teil des menschlichen Lebens, aber doch nicht der einzige – das Leben mit all seinen Facetten, in seiner wirklichen Vielfalt eben, geht über die Frage der Sexualität nun wirklich ein bißchen hinaus.

Daß unser Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen mehr und mehr diesem Zeitgeist folgt, ist einfach nur ärgerlich.

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