Die AfD wollte „besondere Daten“ von Journalisten ausspionieren

Wer als Journalist über den Bundesparteitag der AfD im Dezember berichten wollte, mußte sein Einverständnis erklären, „für die Zwecke der Partei“ auch „besondere Daten“ anzugeben. Es hieß wörtlich:

Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) einverstanden.

Gemeint war §3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Zu den „besonderen Daten“ zählen

Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Nur wer den Haken bei der Einverständniserklärung setzte, konnte die Akkreditierung abschicken, um als Journalist über den Parteitag berichten zu können.

Nach heftiger Kritik von allen Seiten hat die AfD diesen Passus inzwischen gestrichen. Wohin die Reise mit der AfD ginge, weiß jetzt freilich jeder, und niemand kann sich, wenn er diese Leute unterstützt, mit Unwissenheit herausreden.

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