Auch Martin Schulz will unbedingt die „Ehe für alle“

In diesem Punkt zumindest gibt es Rot-Rot-Grün schon, und wenn man den smarten Herrn Lindner dazuzählt, ist es sogar Rot-Rot-Grün-Gelb.

Nur die CDU ziert sich noch. Deshalb werde ich – wenn sich nichts anderes findet – auch im Herbst die CDU wählen.

Große Hoffnung, daß die bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, habe ich freilich nicht. Die Merkel-CDU hat sich schon so oft nach dem Winde gedreht, daß sie in Verhandlungen mit der Lindner-FDP am Ende – zur Machterhaltung – auch gegen den Buchstaben und den Geist des Grundgesetzes handelt. Denn daß Ehe und Familie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ (Art. 6 GG) stehen, hat das Bundesverfassungsgericht selbst schon aufgeweicht. Man sieht daran zumindest eines: selbst ein hohes, ja ein ganz, ganz hohes Gericht urteilt manchmal dem Zeitgeist zuliebe.

Man muß nur die entsprechenden Richter hineinwählen.

PS:  Martin Schulz, der doch wohl nicht im Ernst glaubt, daß er demnächst Kanzler wird, kann jetzt gar nicht oft genug sagen, daß er keinen Koalitionsvertrag ohne die „Ehe für alle“ unterschreiben wird. Ich wiederhole es zum Mitschreiben: das ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 unseres Grundgesetzes. Eine Partnerschaft zwischen zwei Frauen oder zwei Männern ist völlig in Ordnung – aber NIEMALS ist das eine Ehe.

Und wenn es in hundert Koalitionsverträgen steht.

PS 2:  Mein Satz über die Merkel-CDU (siehe oben) hat sich schneller bewahrheitet als gedacht. Die Kanzlerin gibt die Abstimmung über die „Homo-Ehe“ frei und sichert damit den totalen Sieg der Schwulenverbände. Es sei eine Gewissensfrage, sagt sie – dabei weiß doch jeder, daß sie das nur aus taktischen Gründen macht, eben weil alle potentiellen Koalitionspartner die absurde „Ehe für alle“ zur Bedingung gemacht haben. Ehe und Familie stehen jetzt also dank Merkel nicht mehr „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Wie hat einst ein deutscher Innenminister gesagt: man könne doch nicht „den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen“. Ich hoffe nur, daß in Karlsruhe gegen das Gesetz geklagt wird – auch wenn meine Erwartungen an den Ausgang einer solchen Klage gering sind.

Dieser Beitrag wurde unter Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert