Wahlrecht für Säuglinge!

Der Deutsche Familienverband hat eine Kampagne gestartet. Das Ziel: Wahlrecht von Geburt an. Schirmherrin der Kampagne ist die frühere SPD-Familienministerin Renate Schmidt. Sie sagt (hier nachzulesen):

Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht.

Die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!

Natürlich kann das Baby vielleicht gerade einmal „ma-ma“ sagen, aber noch nicht „will es-pe-de wählen“. Deshalb schlägt Frau Schmidt – zusammen mit nicht wenigen anderen Politikern – folgendes Prozedere vor:

Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen. Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.

Jetzt habe ich nur noch eine Frage: welches berauschende Getränk haben Renate Schmidt und die anderen Unterstützer der Kampagne zu sich genommen, als ihnen diese Idee gekommen ist?

PS: In deutschen Familien leben nicht nur Kinder, sondern auch (geschätzt) 13 Millionen Katzen und 8 Millionen Hunde. Auch ihre Interessen sollten nicht länger unter den Tisch fallen. Ich fordere das Wahlrecht für Hunde und Katzen! Herrchen und Frauchen dürfen dann treuhänderisch für sie wählen. Eine „höhere Wahlbeteiligung“ (ausdrücklich eines der Ziele dieser Kampagne) dürfte damit auf jeden Fall gewährleistet sein.

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