Richard Schröder und die speziell protestantische Barmherzigkeit

Richard Schröder kennen viele noch aus der Wendezeit: er ist evangelischer Theologe und (wie es die Wikipedia allen Ernstes formuliert) „ein deutscher Philosoph“. In der gestrigen Ausgabe der F.A.Z. hat er in einem ganzseitigen Artikel dargestellt „Was wir Migranten schulden – und was nicht“. Im Mittelpunkt steht bei ihm, wenn man den Artikel liest, vor allem, was wir den Flüchtlingen nicht schulden.

Die protestantische Ethik hat offenbar ein Problem mit dem Begriff der Barmherzigkeit, der ja fast identisch mit dem der Nächstenliebe ist, also dem eigentlichen Wesenskern der christlichen Ethik. Hier sieht sich der Protestantismus seit einiger Zeit vor allem in Konkurrenz zum Papst und zum Katholizismus überhaupt. Nicht nur, daß Franziskus das von ihm ausgerufene Heilige Jahr unter das Motto „Barmherzigkeit“ gestellt hat, es gibt von katholischer Seite auch eine Fülle interessanter Beiträge zu diesem Thema (zum Beispiel die Arbeit von Walter Kardinal Kasper, „Barmherzigkeit: Grundbegriff des Evangeliums – Schlüssel christlichen Lebens“, Freiburg 2012).

Schröder kennt natürlich seine Bibel und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter. Aber er ist offenbar getrieben von der Furcht, daß man die Barmherzigkeit zu weit treiben könnte. Deshalb schränkt er ihren legitimen Wirkungsbereich rigoros ein: sie habe, sagt er,

ihren Ort in erlebbaren Nahbeziehungen (oder in erlebbar gemachten Fernbeziehungen).

Und dann kommt ein Satz, bei dem es mich schaudert:

Einzelne können barmherzig sein, auch Institutionen, die sich der Barmherzigkeit verschrieben haben. Der Staat aber darf nicht barmherzig sein, weil er gerecht sein muß.

Ein Autokrat kann Gnade vor Recht ergehen lassen. Im Rechtsstaat ist das regelmäßig nicht zulässig.

Gerade über das Spannungsverhältnis von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit hat Walter Kardinal Kasper in seinem Buch so klug und differenziert diskutiert, daß einem die holzschnittartigen Sätze Schröders fast im Halse stecken bleiben.

PS:  Ein Autokrat kann Gnade vor Recht ergehen lassen, schreibt Schröder. Und wie ist es mit dem lieben Gott? Ist er auch ein Autokrat? Aber: wünschen wir uns nicht alle einen gnädigen, einen barmherzigen Gott? Oder etwa einen, der uns bürokratisch streng nach Aktenlage richtet, wenn es einmal so weit ist?

Gnädig sein und barmherzig, das soll also laut Schröder nur noch von Mensch zu Mensch erlaubt sein? Und im Staat soll es zugehen nach dem Motto: Fiat iustitia et pereat mundus? Nein, das spannungsreiche Verhältnis von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit so simpel auf zwei Sphären zu verteilen, eine solche Vereinfachung sollte einem „deutschen Philosophen“ nicht unterlaufen – und einem Christenmenschen schon gar nicht.

Wer Differenzierteres über dieses Thema lesen will, dem kann ich das obengenannte Buch von Walter Kardinal Kasper nur empfehlen. Der Leser wird dort auch feststellen, daß von der „Naivität der Kirchen“, die gern unterstellt wird, keine Rede sein kann.

Dieser Beitrag wurde unter Christentum, Philosophie, Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert