Das ist nur leicht übertrieben, denn das Vertragswerk der EU mit der Türkei ist offenbar genauso schlampig ausgehandelt und formuliert worden, wie es unter Merkel bei der Ausarbeitung von Verträgen und Gesetzen schon seit langem (schlechter!) Brauch ist – man denke nur an das unsägliche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Jetzt kommt ans Licht, daß nicht etwa das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen bestimmt, welche Flüchtlinge im Rahmen des Türkeiabkommens in die EU gelassen werden, sondern – der Sultan! Und er schickt vor allem kranke und schlecht ausgebildete Flüchtlinge nach Europa, während er für akademische Syrer eine Ausreisesperre verhängt hat. So kann man es heute in allen Zeitungen lesen (zum Beispiel hier):
Inzwischen habe die Türkei dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR auch offiziell mitgeteilt, dass syrische Akademiker nicht mehr über den 1:1-Mechanismus ausreisen dürfen, berichtet das Magazin weiter.
Das alles geht nur, weil sich Merkel vom Sultan hat übers Ohr hauen lassen: während überall auf der Welt die Vereinten Nationen über die Auswahl der Flüchtlinge bestimmen, hat die Kanzlerin offenbar der Türkei ein (international völlig unübliches) „Sonderrecht“ bei der Auswahl zugebilligt. Die Vereinten Nationen dürfen nur noch absegnen, was der Sultan bestimmt hat.
Die Kanzlerin läßt sich ein ums andere Mal über den Tisch ziehen.