Ertrinkende Flüchtlinge – oder: Ein bedenklicher Satz aus einem Kommentar der F.A.Z.

So lautet er (hier nachzulesen):

Sobald ein Flüchtling in griechischen Gewässern über Bord geht, muss er nach geltendem Seerecht von der Küstenwache gerettet werden.

Aha, er muß also gerettet werden? Nach geltendem Seerecht? Weiß Thomas Gutschker eigentlich, was er da schreibt?

Als altmodischer Mensch hätte ich nämlich gedacht, daß ein schiffbrüchiger Mensch immer und überall gerettet werden muß. Ist es heute schon so, daß ich mich bei der Rettung eines Ertrinkenden auf das geltende Recht berufen muß?

Es genügt doch völlig, sich auf das zu berufen, was man humanitas oder Nächstenliebe nennt. Mehr braucht es nicht. Aber die F.A.Z. betrachtet die Flüchtlinge schon seit Monaten am liebsten aus großer Höhe: aus so großer Höhe, daß man den einzelnen Menschen tief unten gar nicht mehr wahrnimmt.

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