Der braune Mob in Sachsen – steht er unter dem klammheimlichen Schutz der staatlichen Gewalt?

Die ekelhaften Bilder vom Angriff eines grölenden deutschen Mobs („Wir sind das Volk!“ „Haut ab!“ „Verpißt euch!“) auf einen Flüchtlingsbus voll mit völlig verängstigten Frauen und Kindern werden sich wieder in das kollektive Gedächtnis einbrennen.

Und es stellen sich Fragen, die immer noch niemand beantwortet.

Wie kommt es, daß gerade in den östlichen Bundesländern immer mehr Verbrechen gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte stattfinden? Wie kommt es, daß die übergroße Mehrheit der Täter von der Polizei nicht ermittelt wird? Wie kommt es, daß ein Haufen von Wegelagerern in Clausnitz zwei Stunden lang die friedlichen Insassen eines Busses in Angst und Schrecken versetzen und damit einen Landfriedensbruch begehen kann, ohne daß die Polizei einschreitet? Wie kommt es, daß die Bundespolizei ein völlig verängstigtes Flüchtlingskind, das wohl um sein Leben fürchtet, mit brutaler Gewalt aus dem Bus schleift?

Noch deutlicher gefragt (und diese Frage muß sich die sächsische Polizei gefallen lassen): gibt es vielleicht auch innerhalb der „Sicherheitskräfte“ eine klammheimliche Freude an den braunen Grölern? Warum hat man eines der Opfer herausgeschleift – und die Täter stundenlang gewährenlassen? Gibt es da vielleicht eine heimliche Kumpanei zwischen der Bevölkerung, der Polizei und den Wegelagerern?

Es entstehen faktisch rechtsfreie Räume, und je länger es dauert, bis endlich einmal einer der Täter gefaßt wird, umso frecher und brutaler werden sie.

Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis der erste tote Flüchtling zu beklagen ist.

Dieser Beitrag wurde unter Politik, Sonstiges veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert