Die „Demonstranten“ von Clausnitz

Im sächsischen Clausnitz hat ein Mob von ca. 100 „Demonstranten“ (so werden sie von einigen Zeitungen tatsächlich bezeichnet!) mehr als zwei Stunden lang einen Bus blockiert, der Flüchtlinge in ihre Unterkunft bringen sollte. Ich verstehe absolut nicht, warum die sächsische Polizei so lange gewartet hat und jetzt nur „Ordnungswidrigkeiten“ ins Spiel bringt. Hier handelt es sich, wenn die Augenzeugenberichte stimmen, um einen Landfriedensbruch, der nach § 125 StGB geahndet werden sollte:

(1) Wer sich an

1.
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2.
Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.

In den 60er und 70er Jahren hat man diesen Paragraphen gegen Demonstranten des linken Spektrums großzügig angewendet. Gegen den rechten Mob denkt man offenbar nicht einmal daran.

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