Fragen zur Causa Nusret C.

Nusret C. ist am Freitag in die Türkei abgeschoben worden. Auf hessenschau.de kann man zu seiner Person folgendes lesen:

Nusret C. tritt für eine extrem konservative Auslegung des Islam und die Einführung der Scharia ein. Der radikale Prediger forderte bei seinen Auftritten unter anderem die Vernichtung der Juden, Israels und der USA. „Die Juden bezeichnete Nusret C. als die schlimmsten Feinde des Islams“, sagte ein Sprecher der Stadt. Laut dem Bayerischen Verfassungsschutzbericht 2014 lehnt C. insbesondere die Gleichstellung der Frau ab.

Nusret C. reist seit 2002 durch Deutschland, um seinen türkischstämmigen Landsleuten Dschihad und Scharia zu predigen.

Seit 2002!

Das heißt: seit 13 Jahren kämpft er gegen das Land, das ihn aufgenommen hat (und vermutlich über Hartz IV alimentiert). Und er nutzt bei seinem Kampf gegen die Abschiebung ebendas verhaßte westliche Rechtssystem bis zum Exzeß, das er doch lieber heute als morgen durch die Scharia ersetzen möchte!

Da sollte man, gerade angesichts der islamischen Greueltaten der letzten Jahrzehnte, die rechtlichen Handhaben gegen solche Hetzer so verschärfen, daß es nicht vieler Jahre bis zur Abschiebung bedarf.

Wozu sitzen so viele Juristen im Bundestag?

PS:  Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Art. 18 unseres Grundgesetzes, der leider noch nicht ein einziges Mal angewendet wurde:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

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