Juristen an die Macht! – Oder: die schleichende Entmachtung des Parlaments am Beispiel des Betreuungsgeldes

Nein, dieser Aufforderung bedarf es gar nicht mehr. Juristen haben schon heute viel mehr Macht, als ihnen von den Vätern des Grundgesetzes zugedacht war.

Sie bevölkern alle Parlamente in viel größerer Zahl, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Und sie haben mit dem Bundesverfassungsgericht eine Gestaltungsmacht erobert, die so sicher nicht vorgesehen war. Es gibt kaum noch eine wichtige politische Entscheidung, die nicht von irgendjemandem vor das oberste Gericht gezerrt wird (zumindest droht man damit!). Und immer häufiger haben die Kläger Erfolg, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht dazu entschließen kann, diesen Menschen das einzig Richtige zu sagen: das, liebe Kläger, sind Fragen, über die bei uns das freigewählte Parlament entscheiden muß – und sonst niemand. Und wir Juristen schon gar nicht.

Eine freie Rechtsprechung ist lebenswichtig für jede Demokratie. Aber die großen politischen Entscheidungen müssen von den Parlamenten getroffen werden. Nur sie sind vom Volk durch die Ausübung des Wahlrechts demokratisch legitimiert.

Juristen tun gern so, als ob sie nicht anders könnten: sie seien ja an den Buchstaben des Gesetzes gebunden, sie müßten auf Antrag tätig werden, und überhaupt habe das alles mit Politik nichts zu tun. Freilich wird schon durch die Minderheitsvoten deutlich, daß die Sache so einfach nicht ist. Wenn man sieht, wie gerade das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren den „besonderen Schutz“ der staatlichen Ordnung für Ehe und Familie immer mehr aufgeweicht hat, dann kann man sich auf Formaljuristisches eigentlich nicht mehr zurückziehen. Der Einfluß des Zeitgeistes (besonders in seiner linksgrünen Gestalt) auf die Urteile wird mehr als deutlich, und das politische Küngeln bei der Ernennung der Richter wird dafür sorgen, daß vielleicht sogar die „Ehe für Alle“ eines Tages vom obersten Gericht als mit Art. 6 GG vereinbar angesehen wird.

Jetzt hat es also das Betreuungsgeld getroffen, das von schlichteren linken Gemütern auch als „Herdprämie“ bezeichnet wird. Die SPD hat schon angekündigt, daß sie das gesparte Geld komplett in den Ausbau der Kitas stecken wird. Daß Frauen nach der Geburt ihres Kindes so schnell wie möglich wieder an die Lidl-Kasse oder an ihre geliebten Excel-Dateien zurückkehren sollen, ist altes sozialistischen Gedankengut: nur die arbeitende Frau ist wirklich Frau, und nur das fremdbetreute Kind wird zu einem sozialen Wesen. Diese DDR-Weisheiten (Schwesig!) sind inzwischen tief in die linken und grünen Parteien eingedrungen, sie sind zu einer Ideologie geworden, die sich auch die SPD und Teile der CDU zu eigen gemacht haben. Mit dem Kindeswohl hat das nichts mehr zu tun, es geht nur noch um die schnelle Verfügbarkeit der Frauen in der Arbeitswelt. Denn für das Kindeswohl wäre es am besten, wenn ein Kind zumindest in den ersten drei Jahren von Mutter und Vater betreut würde, ehe es dann – innerlich gefestigt – im Kindergarten die Außenwelt erobert.

Eine merkwürdige Kumpanei zwischen den Unternehmern im Niedriglohnbereich mit den linken und grünen Politikern hat sich da aufgetan, für die sich eigentlich beide schämen müßten. Aber sich schämen: das würde ja voraussetzen, daß die einen über ihre pekuniären Interessen, die anderen über ihre dumme Ideologie nachdenken müßten.

Zu beidem wird es nicht kommen.

Deshalb werden wir in den nächsten Wochen immer öfter das triumphale Schwesig’sche Lächeln sehen müssen: sie hat es geschafft, daß junge Paare endlich – endlich! – überhaupt keine Wahlfreiheit mehr haben, wie ihre Kinder in den ersten Jahren aufwachsen sollen.

Es bleibt also – in einer der wichtigsten Phasen der Kindheit, in der der Grund für das ganze weitere Leben gelegt wird – nur noch die Fremdbetreuung.

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