Die Windkraftlobby kann sich freuen. Da hat die Landesregierung mit einem Gesetz die unkontrollierte „Verspargelung“ der Landschaft verhindern wollen – wenn eine Gemeinde in einer demokratischen Entscheidung den Bau von Windkraftanlagen innerhalb ihrer Gemarkung abgelehnt habe, dann sollten dort auch keine Windräder gebaut werden.
Gerade das hat das Oberwaltungsgericht jetzt weggewischt. Demokratie? Das wäre ja noch schöner! Die Sprache der Herren Richter ist entlarvend: der Ausschluß von Flächen könne nicht
allein aufgrund des Gemeindewillens
erfolgen. Nur „fundierte fachliche Gründe“ dürften darüber entscheiden. Daß eine Gemeinde mehrheitliche keine Windkraft auf ihrem Gebiet haben wolle, sei nicht von Belang.
Ich habe es von Anfang an gesagt: die Windkraft kann nur durchgesetzt werden, wenn man die Bürgerrechte in weiten Teilen außer Kraft setzt. Das geschieht, wie so oft, unter tätiger Beihilfe von Juristen: sie liefern zum Beispiel gern Ablehnungsgründe für Bürgerbegehren, gegen die dann fast alle Bürgerinitiativen schon aus Mangel an Geld und gutem rechtlichen Beistand machtlos sind, oder sie sitzen in Verwaltungsgerichten, die dann nicht gerade selten im Interesse angeblicher „Fachgründe“ entscheiden, obwohl dahinter nur die finanziellen Interessen der Anleger und Lobbyisten stehen.
Jetzt bin ich schon gespannt darauf, wie die Grünen, die sich bei ihren eigenen Projekten (Kampf gegen Stuttgart 21 usw.) so gern auf den „Bürgerwillen“ berufen, auf diese Abschaffung des Bürgerwillens durch ein Oberverwaltungsgericht reagieren.