Eines vorweg: ich bin ein leidenschaftlicher Radler. Seit 15 Jahren bin ich fast jeden Tag mit meinem Rad unterwegs, und wenn es einmal nicht geht, weil es schüttet oder weil eine geschlossene Schneedecke liegt, fühle ich mich unglücklich.
Ich besitze keinen dieser entsetzlichen Fahrradhelme – und ich gebe hiermit vor aller Welt ein feierliches Versprechen ab: ich werde zeit meines Lebens keinen Fahrradhelm aufsetzen. Ich bin nämlich ein erwachsener Mensch, und ich bestehe darauf, daß ich für die Abwägung aller Lebensrisiken selbst verantwortlich bin. Ich brauche dazu keinen Gesetzgeber und keine fürsorgliche Diktatur, die mich wie ein unmündiges Kind behandelt.
Ist das unvernünftig? Vielleicht.
Aber als erwachsener Mensch habe ich das Recht, so vernünftig oder unvernünftig zu sein, wie ich will.
Das, liebe Richter und Gesetzgeber, ist nämlich mein Leben. Es gehört, solange ich Dritten nicht schade, allein mir – und nicht euch.
So einfach ist das.
Heute hat der Bundesgerichtshof ein unerwartet schönes Urteil zum Thema Fahrradhelm gefällt. Da ist einer Frau etwas passiert, was der Alptraum jedes Radfahrers ist: eine am Straßenrand parkende Autofahrerin hatte, ohne auf den Verkehr zu achten, die Tür ihres Wagens geöffnet. Die Radfahrerin stürzte und zog sich eine schwere Kopfverletzung zu. Das Oberlandesgericht Schleswig lastete ihr eine 20-prozentige Mitschuld an, weil sie keinen Helm getragen habe.
Die Absicht war klar: da eine Helmpflicht für Radfahrer zur Zeit politisch nicht durchsetzbar ist, sollte sie über die Hintertür – durch einen finanziellen Malus im Falle eines Unfalls – erzwungen werden. Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Damit ist immerhin Zeit gewonnen.
Die großen Beglücker der Menschheit, die aus lauter Fürsorge den gesamten Alltag der Menschen regulieren und auch noch das letzte Risiko per Gesetz abschaffen wollen, werden aber nicht aufgeben. In Brüssel freilich ist man ein bißchen vorsichtiger geworden: der Wahlsieg der „Europakritiker“ hat die Lust am fürsorglichen (und diktatorischen) Beglücken der Untertanen merklich verringert.