Die „Gäste“ des Banditen Ponomarjow

Der Bandit Ponomarjow, der sich unter dem Schutzschirm von Putin und Lawrow selbst zum „Bürgermeister“ von Slawjansk ernannt hat, ist – wie er seine Gefangenen sagen läßt – ein „Ehrenmann“. Nun nimmt ein Ehrenmann, jedenfalls nach unserem altmodischen westlichen Verständnis, keine Geiseln, aber das mögen Putin und Lawrow, die Beschützer dieser Banditen, anders sehen.

Putin und Lawrow, die jetzt vor aller Welt als Kumpane gewöhnlicher Krimineller dastehen, befinden sich im Moment in einer Zwickmühle: sie sind zwar die väterlichen Beschützer der ostukrainischen Banditen, aber wenn sie zu schnell für die Freilassung der Geiseln sorgen, geben sie damit zu, daß Rußland Einfluß auf die Banden hat. Also wird Lawrow lavieren und die Sache noch ein Weilchen hinauszögern. Sollen die deutschen Geiseln ruhig ein bißchen schmoren, wird sich Lawrow denken.

Lawrow ist nämlich ein Gemütsmensch.

Daß Gangster Geiseln nehmen, ist nichts besonderes. Daß ein Putin, der viel auf seine russische Seele hält und gern orthodoxen Gottesdiensten beiwohnt, solche Gangster unterstützt, wird man sich merken müssen. Seine weiße Weste kann er sich jetzt nicht mehr zurückholen.

Niemand möchte nämlich bei einem Halunken wie dem „Bürgermeister“ von Slawjansk, Wjatscheslaw Ponomarjow, Gast sein. Die drei ukrainischen Offiziere, die seit ein paar Tagen seine „Gäste“ sind, hat er halbnackt und blutend der Presse vorgeführt. Ist das ein Gastgeber nach dem Geschmack der Herrn Putin? Ich fürchte, ja. Der feine Bürgermeister exerziert öffentlich vor, was Putin wohl auch gern täte. Aber als russischer Präsident muß man sich leider ein bißchen zurückhalten. Den „Bürgermeister“ von Putins Gnaden läßt man darum umso lieber gewähren.

Wie tief ist Rußland unter Putin gesunken!

PS:  Ein besonders kluger Kopf unter den deutschen Internet-Usern schreibt: „Wir schicken Bundeswehroffiziere in die Ukraine, die auch noch so blöd sind und sich beim Spionieren erwischen lassen.“ Ja, heute kann im Internet jeder alles zusammenschmieren, auch ohne Einschaltung des Gehirns. Die Mission der OSZE-Beobachter jedenfalls gründet sich, wie selbst ein „User“ leicht hätte herausfinden können, auf das Wiener Abkommen der OSZE-Staaten über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen. Dort heißt es in der Fassung von 2011:

Jeder Teilnehmerstaat hat das Recht, auf dem Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaats (…) Inspektionen durchzuführen. Der inspizierende Staat kann andere Teilnehmerstaaten zur Teilnahme an einer Inspektion einladen.

Das hat also mit Spionage rein gar nichts zu tun – es ist geltendes Recht. Wer sich dann auch noch argumentativ auf die Seite der prorussischen Ganoven stellt, der hätte wohl besser geschwiegen.

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