Baden-Württemberg hatte jahrzehntelang wegen seiner besonnenen, unaufgeregten, eher konservativen Schulpolitik einen ausgezeichneten Ruf in unserem Land. Damit ist es vorbei.
Jetzt regiert Grün-Rot.
Ein Indiz für das Ende der alten Qualität ist unter anderem der neue Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen, der im kommenden Jahr verbindlich werden soll. Neben anderen fragwürdigen Leitsätzen enthält er offenbar die Pflicht, fächerübergreifend die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ anzumahnen. Wohlgemerkt: es geht hier nicht um die freie Auslebung der sexuellen Orientierung, die ohnehin durch unser Grundgesetz geschützt ist. Es geht darum, daß auf einmal praktisch alle Formen und Spielarten sexueller Beziehungen als gleichwertig dargestellt werden müssen. Normale heterosexuelle Beziehungen, Ehe und Familie werden so – auch wenn die „fortschrittlichen“ Politiker das bestreiten – zu nur noch einer von unendlich vielen gleichwertigen Arten sexueller Beziehungen zwischen Menschen reduziert.
Es ist faktisch die schleichende Aufhebung von Art. 6 unserer Verfassung, der „Ehe und Familie“ ausdrücklich unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.
Insofern ist die Petition gegen den baden-württembergischen Bildungsplan das Zeichen eines dringend notwendigen Widerstands gegen die Aufweichung unseres Grundgesetzes durch die Lobbyisten der Schwulen- und Lesben-Verbände. Die Petition ist eben nicht, wie uns Blogger und Medien weismachen wollen, „gegen Homosexuelle“ gerichtet, sondern sie will ein Zeichen setzen, daß wir den Art. 6 unserer Verfassung, der zum Kernbestand der Grundrechte gehört und leider selbst vom Bundesverfassungsgericht weniger geschätzt wird, als er es verdient, unbedingt gegen jeden Angriff verteidigen müssen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die scharfe Kritik, die der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch (SPD) an der Petition übt (heute in der F.A.Z. nachzulesen). Sie gipfelt in dem Satz, im neuen Bildungsplan werde „eine positive oder negative Bewertung der unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens … nicht vorgenommen“.
Ja, lieber Herr Stoch – genau darum geht es ja! Es geht darum, daß Verfassungsorgane sich über den glasklaren Artikel 6 des Grundgesetzes frech hinwegsetzen und den „besonderen Schutz“ von Ehe und Familie zugunsten einer von den Schwulen- und Lesben-Lobbyisten propagierten Gleichwertigkeit buchstäblich jeder Art von menschlicher Beziehung aufgeben.
Das ist ein eklatanter Verstoß gegen unsere Verfassung, und die stündlich wachsende Zahl der Unterzeichner der von Gabriel Stängle eingebrachten Petition sollte Ihnen eigentlich zeigen, daß Sie auf die blinde Zustimmung des baden-württembergischen Stimmviehs nicht mehr zählen können. Daß jetzt versucht wird, den Initiator der Petition straf- und disziplinarrechtlich einzuschüchtern und persönlich zu verunglimpfen, wirft nicht gerade ein gutes Licht auf die demokratische Einstellung der grün-roten Regierung.
Die Meinung der Bevölkerung, so hat man den Eindruck, hat in Baden-Württemberg nur dann Gewicht, wenn sie der Regierung (wie bei Stuttgart 21) in den Kram paßt.