Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Angriff auf unsere Verfassung

Die Verbände der Schwulen, Lesben, Transsexuellen (und was sich sonst noch alles unter dem Regenbogen tummelt) betreiben eine solide, ja geradezu perfekte Marketingpolitik, nein: Lobbyarbeit ist wäre vielleicht der bessere Ausdruck. Sie suggerieren der nichtschwulen Bevölkerung in einem fort zweierlei: erstens, daß sie in Deutschland diskriminiert werden, und zweitens, daß sie genauso normal sind wie die Normalen, daß sie also Ehen führen, die so wie alle richtigen Ehen sind, und daß sie Familien gründen wollen, die wie alle Familien sind.

Beides ist falsch, beides sind Behauptungen einer Lobby, der jetzt auch der Zweite Senat des Bundesverfassunggerichts auf den Leim gegangen ist. Das höchste Gericht unseres Landes beruft sich – ausdrücklich oder unausgesprochen – auf veränderte Einstellungen in der Gesellschaft, denen es, so meint es offenbar, in seiner Rechtsprechung entgegenkommen muß. Kann es für die Lobbyarbeit der „Schwulen und Lesben“ ein besseres Zeugnis geben?

In Wirklichkeit, und das wissen die Lobbyisten selbst am besten, schlägt Homosexuellen in unseren Land so wenig Diskriminierung entgegen wie kaum irgendwo sonst. Aber sich über diese längst überfällige Entwicklung zu freuen, das kommt jedenfalls ihren Sprechern und Lobbyisten nicht in den Sinn. Sie wollen den ganzen Kuchen – und schießen dabei weit übers Ziel hinaus.

Sie haben, wenn sie sich als Lebenspartner eintragen lassen, schon heute fast alle Rechte, die auch normale Eheleute haben. Aber das genügt ihnen nicht, sie bestehen darauf, daß ihre Beziehungen ganz offiziell als „Ehen“ und (nach der Adoption eines Kindes) als „Familien“ geführt werden. Eine Minderheit will also der übergroßen Mehrheit unseres Landes ihren Willen aufzwingen und jeden, der widerspricht, das Etikett des Unverbesserlichen, Rückständigen, Reaktionären aufkleben. Sie stecken mich, wenn ich nicht ihrer Meinung bin, sofort in eine Ecke mit Kardinal Meisner und dem ultrakonservativen Milieu der CSU.

Das aber, liebe Lobbyisten, verbitte ich mir. Ich war schon immer für die Aufhebung des Paragraphen 175 (und zwar schon zu einer Zeit, als die meisten von euch noch gar nicht auf der Welt waren), und ich war und bin ein erbitterter Gegner jeder Diskriminierung von Minderheiten. Aber heute vollzieht sich etwas ganz anderes: es ist (ähnlich wie bei vielen der in Deutschland lebenden Muslime!) die Diskrimierung der Mehrheit durch eine Minderheit. Die Mehrheit wird – völlig unbegründet und auch unbegründbar! – zu einem schlechten Gewissen genötigt, das sie nun wirklich nicht haben muß. Die Natur, der liebe Gott, die Evolution – oder wer auch immer da seine Hand im Spiel gehabt haben mag! – hat nun einmal als Normalzustand das Zusammenleben einer Frau mit einem Mann festgelegt. Dabei müssen wir uns jetzt über den Begriff „normal“ nicht streiten (ich weiß, daß fortschrittliche Menschen gern und oft und schon aus Prinzip Anstoß an dem Wort „normal“ nehmen). Definieren wir deshalb normal doch einfach als die sexuelle Orientierung von über 90% der Bevölkerung.

Ich diskriminiere niemanden nur deshalb, weil ich zufällig dieser Mehrheit angehöre. Aber ich möchte – und darauf bestehe ich – auch nicht diskriminiert und als „schwulenfeindlich“ beschimpft werden, weil ich der Mehrheit angehöre. Ich habe, liebe  Lobbyisten, nicht den geringsten Grund, mich dafür zu entschuldigen, daß ich als Mann (oder, wie ihr sagen würdet, als Hetero) eine Frau geheiratet, eine Familie gegründet und so für den Fortbestand der Menschheit gesorgt habe. Im Gegenteil – ich bin sogar noch stolz darauf. Weil ich das alles getan habe, haben die Väter des Grundgesetzes meine Lebensform „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (§6 GG) gestellt. Und das war gut so.

Eine Mehrheitsmeinung des Bundesverfassungsgerichts – zwei der Richter haben ein Sondervotum abgegeben – folgt dieser Ansicht nicht. Sie ist damit für die Folgen ihrer Rechtsprechung verantwortlich.

Auf das bloß Juristische wird sie sich dabei nicht herausreden können.

PS: Wer nicht nur an platter Lesben- und Schwulen-Propaganda, sondern auch an den dramatischen gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen dieses Urteils interessiert ist, sollte unbedingt den klugen Kommentar von Reinhard Müller in der gestrigen F.A.Z. lesen (hier einzusehen).

Dieser Beitrag wurde unter Politik, Sonstiges veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert