„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ – oder vielleicht doch nicht?

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein weiterer Schritt zur Aushebelung des § 6 GG. Beobachter der Rechtsprechung beobachten schon seit einiger Zeit, daß das Bundesverfassungsgericht den „besonderen Schutz“ von Ehe und Familie immer weiter aufweicht, um Minderheiten in der sexuellen Orientierung „gerecht“ zu werden. Das war niemals im Sinne der „Väter des Grundgesetzes“. Es sind die Familien, die – oft unter schweren finanziellen Lasten – für den Fortbestand der Gesellschaft sorgen.

Gleichgeschlechtliche Paare sollen ohne jede Diskriminierung ihr Leben selbst gestalten können, aber darum bilden solche Beziehungen noch lange keine „Ehe“ und erst recht keine „Familie“.

Basta.

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