Ich habe immer eine gewisse Skepsis, wenn sich Frauen mit Doppelnamen zu einem politischen Thema äußern – diesen Satz wollte ich gerade in mein Tagebuch schreiben, da merke ich, daß er diskriminierend klingt. Ich betone also: meine Skepsis gilt auch Männern mit Doppelnamen. Thorsten Schäfer-Gümbel zum Beispiel. Damit ist der Gendergerechtigkeit hoffentlich Genüge getan.
Aber zur Sache. Hamburg ringt um ein Rauchverbotsgesetz (politisch gerecht heißt es natürlich Nichtraucherschutzgesetz). Zweimal ist es schon vom Bundesverfassungsgericht wegen Ungleichbehandlung kassiert worden. Jetzt kommt die Hamburger Gesundheitssenatorin ins Spiel. Sie heißt Cornelia Prüfer-Storcks – ja, es ist eine Frau, aber ich betone ausdrücklich: es hätte auch ein männlicher Senator mit Doppelnamen sein können. Frau Prüfer-Storcks jedenfalls fordert jetzt ein „absolutes Rauchverbot“. Das sei ohnehin Bestandteil ihrer „Jobbeschreibung als Gesundheitssenatorin“.
An dieser Stelle der Diskussion wird man mit Freude merken: wir befinden uns in Deutschland. Denn die SPD-Fraktion hat einen anderen Vorschlag, den das Hamburger Abendblatt so zitiert:
Speise- und Schankwirtschaften mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche dürfen einen separaten Raucherraum einrichten, der aber automatische Türen und eine eigene Lüftung haben muss und durch einen dritten Raum vom Nichtraucherbereich getrennt sein muss.
Ach, du liebes, gutes Deutschland! Wo gibt es sonst soviel Gründlichkeit, soviel Fürsorglichkeit der Obrigkeit für ihre Untertanen? Iuvat vivere in Germania.
Freilich – ganz konsequent ist die Sache nicht. Ist nicht auch Alkohol ausgesprochen gesundheitsschädlich? Dann wäre es doch auch ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung, wenn zwar das Rauchen, nicht aber der Ausschank von alkoholischen Getränken verboten wird. Und dann – das Übergewicht! Jedes Kind weiß, daß Übergewicht ein Risikofaktor für ein paar Dutzend schwere Erkrankungen ist. Trotzdem haben bisher noch nicht einmal Senatorinnen mit Doppelnamen ein Verbot von Nutella, Cola oder Gummibärchen verlangt.
Und warum wird das Autofahren nicht verboten? Autofahren kann tödlich sein!
Vielleicht sollte man der Einfachheit halber folgenden Artikel in unser Grundgesetz aufnehmen:
Alles ist verboten. Ausnahmen davon können aufgrund eines Gesetzes erlaubt werden.
Damit wäre nicht nur der Hamburger Senat aller Sorgen ledig.