(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(2) Davon ausgeschlossen sind griechische Staatsbürger. Sie zu entmündigen und so verächtlich wie nur möglich zu behandeln ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(2) Davon ausgeschlossen sind griechische Staatsbürger. Sie zu entmündigen und so verächtlich wie nur möglich zu behandeln ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.