Der ewige Lockdown – da helfen nur noch die Gerichte!

Ich war letztes Jahr sehr angetan davon, wie unsere Regierung das Land durch die erste Welle der Epidemie gebracht hat. Die überwältigende Mehrheit war für dieses Vorgehen und hat sich brav an alle Vorgaben gehalten. Was jetzt freilich passiert, ist dermaßen ideenlos, daß man sich nur wundern kann. Statt die Ländern darin zu bestärken, eigene Wege zu gehen, bestimmte, von allen herbeigesehnte Öffnungen (etwa der Außengastronomie) zuzulassen und wissenschaftlich zu begleiten, gibt es immer nur ein ständiges Verlängern und Verschärfen ohne Ende. Niemand weiß, ob diese stupiden Maßnahmen, die große Teile der Wirtschaft ruinieren, überhaupt einen Einfluß auf die Pandemie haben, aber wissenschaftliche Belege braucht man offenbar nicht. Jeder hat „seine“ Virologen, die notfalls die politischen Entscheidungen untermauern. Jetzt soll auch noch der Bund Kompetenzen erhalten, die bisher den Ländern vorbehalten waren. Das darf nicht geschehen! Die Staaten, die (wie etwa Frankreich) zentralistisch organisiert sind, hat die Pandemie besonders schlimm getroffen.

Alle seriösen Wissenschaftler sind sich einig, daß das Ansteckungsrisiko im Freien extrem niedrig ist. Warum setzt man dann gerade bei Veranstaltungen und Treffen im Freien an, in Biergärten, bei Sportveranstaltungen? Warum nächtliche Ausgangssperren, die ohne jede Wirkung sind? Warum hält man stur an einer einzigen Kennziffer fest, der Inzidenz, deren Höhe jetzt auch noch, sozusagen vollautomatisch, bestimmte Maßnahmen zur Folge haben soll? Warum hört man eigentlich immer nur auf dieselben Experten und, zum Beispiel, nicht auf die Forscher der Gesellschaft für Aerosolforschung, die soeben zum Umsteuern in der Coronapolitik aufgerufen haben. Sie schreiben wörtlich:

Die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt.

Im Freien werde das Virus „äußerst selten“ übertragen, schreiben sie. Das bedeutet aber doch, wie fast zu erwarten war, daß der größte Teil der Maßnahmen auf unbewiesene Annahmen hin erfolgt ist – und das bei Regelungen, die so tief wie nie zuvor in unsere grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte eingreifen. Auch der frühere Verfassungsrichter Di Fabio hat sich (hier nachzulesen) dazu kritisch geäußert.

Es ist deshalb höchste Zeit, daß sich alle rechtlichen Instanzen und vor allem das Bundesverfssungsgericht mit diesen Maßnahmen befassen.

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