Ich habe bisher die Linie der Bundesregierung bei der Corona-Bekämpfung immer für relativ vernünftig gehalten – und sie war es ja auch, von einigen Übertreibungen wie etwa dem polizeilichen Leseverbot auf Münchener Parkbänken einmal abgesehen. Wenn sich aber die Ministerpräsidenten der Länder jetzt wie kleine Könige aufführen (allen voran immer Königin Manuela von Mecklenburg-Vorpommern) und – leider mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesregierung und ohne parlamentarische Kontrolle – nach Belieben das Grundrecht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands einmal respektieren und dann wieder aufheben, dann ist es höchste Zeit, daß sich die Gerichte damit beschäftigen.
Daß jetzt schon zwei Verwaltungsgerichte im Eilverfahren die unsäglichen „Beherbergungsverbote“ für rechtswidrig erklärt und aufgehoben haben, zeigt allein schon, wie dürftig die rechtliche Grundlage dieser Verbote ist. Statt sich auf die Orte zu konzentrieren, wo sich das Virus tatsächlich und nachweislich stark ausbreitet (Partys, Familienfeiern, Altenheime usw.), greift man zu Verboten, über die selbst die meisten Virologen nur noch den Kopf schütteln: Maskenpflicht im Freien (etwa in Fußgängerzonen), Sperrstunden in Gaststätten, neuerliches Verbot von Zuschauern bei Fußballspielen – das alles sind öffentliche Räume, in denen schon jetzt die strengen (vernünftigen) Hygieneregeln fast vollständig eingehalten werden. Die starre (und starrsinnige) Einteilung des Landes in „Corona-Hotspots“ und nicht gefährdete Gebiete, dazu noch nach Maßgabe einer einzigen Kennziffer, nämlich der Zahl von Neuinfektionen, die sich ja obendrein auch noch ständig verändert, kann eigentlich nicht mehr vernünftig begründet werden. Die beiden Gerichte haben das in ihren Urteilsbegründungen deutlich dargelegt. Auch Söders Bayern läßt das Beherbergungsverbot jetzt zähneknirschend auslaufen.
Zwei Gründe wiegen schwer: einmal das urmenschliche Bedürfnis, aus der Wohnung herauszukommen, endlich einmal wieder zu reisen, auch wenn es nur für ein Wochenende im deutschen Mittelgebirge ist. Dieses Recht wird sich niemand auf Dauer nehmen lassen. Zum zweiten: man ist im Moment vor dem Virus kaum irgendwo sicherer als in Hotels, Restaurants und Cafés. Wir warem im Sommer einige Tage in der Eifel, wir haben hier und auch im Urlaub in Restaurants gegessen, und wir haben dort innen gefrühstückt und draußen auf der Terrasse unseren Kuchen gegessen. Alle Betriebe haben sich strikt an das „Hygienekonzept“ (ein Wort, das man schon nicht mehr hören mag!) gehalten, aber immer so, daß sich der Gast dabei wohlgefühlt hat. Wieviel Arbeit das den Betrieben schon in der Vorbereitung macht, hat man beim Aufenthalt kaum bemerkt.
Und dafür diese Mühe und Arbeit bekommen sie jetzt das „Beherbergungsverbot“. Das ist einfach nur schäbig.
Ich empfehle jeden, der am Reisen gehindert wird und eine Rechtsschutzversicherung hat, die Gerichte anzurufen. Wenn die Bundesländer mit ihren Verordnungen so unverhältnismäßig und aktionistisch handeln, sollte man die Sache gerichtlich klären lassen. Das gilt auch für die Maskenpflicht an Schulen, die jetzt wieder eingeführt werden soll, obwohl es dort fast keine Ansteckungen gegeben hat.