Schäuble, die Rente und der Tod

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus erwägt die Bundesregierung, das Rentenalter um weitere zwei Jahre heraufzusetzen – auf 69 Jahre.

Das ist freilich eine Falschmeldung. Nach mir vorliegenden geheimen Unterlagen aus dem Finanzministerium sind inzwischen viel weitergehende Pläne fast schon spruchreif. Dazu soll eigens das Grundgesetz geändert werden.

„Es macht doch keinen Sinn, das Renteneintrittsalter immer wieder anzuheben“, sagte Schäuble. „Wir müssen endlich zu drastischeren Mitteln greifen.“

Es soll folgender Artikel in das Grundgesetz eingefügt werden:

§ 1:  Die Auszahlung der gesetzlichen Rente beginnt grundsätzlich mit dem Ableben des rentenversicherten Bürgers.

§ 2:  Mit dem Tod erlischt sein Rentenanspruch.

Damit, so Schäuble, könne unserer Rentensystem auf eine finanziell solide Basis gestellt werden.

„Es müssen endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden“, sagte Schäuble.

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