Und zeigt damit wieder einmal, daß der Gender-Unfug auch in der Tagesschau-Redaktion eine feste Heimstatt hat.
Geht es denn nicht in die Hirne „fortschrittlicher“ Menschen hinein, daß das Wort „Kunde“ keineswegs männlich ist, sondern schon immer beide Geschlechter umfaßt? Können diese geistig armen Feministinnen und Feministen nimmermehr begreifen, daß es sich hier um ein sog. „generisches Maskulinum“ handelt, also um ein Wort, das zwar grammatisch männlich ist, sachlich aber beide Geschlechter in sich begreift?
Daß die Formulare „männlich bleiben“ dürfen, ist also, liebe Tagesschau-Redaktion, grober Unfug. Die Formulare dürfen sprachlich korrekt bleiben, denn auch 80jährige Frauen haben nicht das Recht, ihren symbolfeministischen Furor an unserer Sprache auszutoben.
Wer noch nicht einmal den Unterschied zwischen dem grammatischen und dem tatsächlichen Geschlecht – also zwischen Genus und Sexus – kennt, sollte lieber still sein und in sich gehen, statt unsere Gerichte bis zur letzten Instanz mit solchem Quark zu beschäftigen.
Die Gerichte haben nun wirklich Wichtigeres zu tun.
PS: Die Süddeutsche gibt sich natürlich fortschrittlich wie immer: „Der BGH verpaßt eine Chance auf Fortschritt“, schreibt ihr fortschrittlicher Redakteur Wolfgang Janisch. Und weiter:
Das Gericht behauptet, die männliche Form „Kunde“ sei neutral. Das stimmt schlicht nicht und entspricht weder dem heutigen Sprachverständnis noch dem wissenschaftlichen Kenntnisstand.
Setzen, mangelhaft! – möchte man ihm zurufen. Hat er sein Abitur in Bremen gemacht? Hat er wenigstens ein paar Semester Germanistik studiert? Oder glaubt er, daß eine fortschrittliche Gesinnung ausreicht, um sprachliche Probleme zu lösen?
Jedenfalls plädierte er vor einiger Zeit dafür, daß man das Kopftuch im Gerichtssaal ertragen müsse.
Man sieht: Janisch ist ein rundherum fortschrittlicher Mensch!
Da braucht man doch keinen Sachverstand. Der wäre nur hinderlich!