Da wünscht man sich wirklich einen Außenminister Cem Özdemir: das milde Gesäusel im Umgang mit dem türkischen Diktator muß endlich aufhören. Wer in einem NATO-Land ein Willkürregime errichtet und ohne jede rechtsstaatliche Grundlage Bürger unseres Landes als Geiseln nimmt, muß behandelt werden wie jeder Geiselnehmer, und zwar nach § 239b StGB:
Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Warum also gibt es noch keinen internationalen Haftbefehl gegen Tayyip Erdogan? Gelten für einen Geiselnehmer wie ihn andere Maßstäbe als für einen gewöhnlichen Verbrecher?