Die Spione des Sultans haben in Deutschland nichts zu suchen!

Es ist ein gutes Zeichen, daß der BND das unverfrorene Ansinnen des türkischen Regimes auf listige Weise zunichte gemacht hat: statt die auf kriminelle Weise beschafften „Erkenntnisse“ über angebliche „Gülen-Terroristen“ zu übernehmen und damit zum Handlanger eines autoritären Herrschers zu werden, hat der Bundesnachrichtendienst die Liste sofort an die Bundesländer weitergereicht, die damit in der Lage waren, die Betroffenen zu warnen.

Die Liste, die der Chef der türkischen Auslandsspionage, Hakan Fidan, dem BND-Chef in die Hand gedrückt hatte, beweist ein weiteres Mal, daß viele Imame, aber auch viele hier lebende Türken nicht loyal zu dem Land sind, in dem sie leben. Das ist nicht nur zutiefst unanständig, es ist auch ein Straftatbestand, der in § 99 des Strafgesetzbuches so beschrieben wird:

Wer

1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder
2. gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Es ist gut, daß die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nun endlich Ermittlungen „gegen Unbekannt“ aufgenommen hat. Die Drahtzieher der türkischen Spionagetätigkeit werden das Land wohl schon verlassen haben, aber vielleicht kann man wenigstens einen Teil von Erdogans Handlangern vor Gericht stellen.

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