Die „hinnehmbare Menge getöteter Tiere“: so läßt es unsere Umweltministerin ins Gesetz schreiben

Bisher mußte vor dem Bau von Windkraftanlagen (und anderen Bauprojekten) untersucht werden, ob durch den Bau geschützte Arten beeinträchtigt werden. Diese Pflicht will unsere „Umweltministerin“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz entfernen. Statt dessen sollen die Behörden die jeweils

hinnehmbare Menge getöteter Tiere

selbst bestimmen können. Die „hinnehmbare Menge getöteter Tiere“! Wetten, daß diese Menge in der Zukunft immer so definiert werden wird, daß sie den Bau der Windräder ermöglicht?

Ich habe es schon vor Jahren geschrieben: die Energiewende, eine der dümmsten und unverständlichsten Entscheidungen der Kanzlerin, wird nur möglich sein, wenn man die Rechte von Mensch und Tier massiv beschneidet. Statt für den Schutz der Pflanzen und Tiere einzutreten, wie es als Umweltministerin ihre Pflicht wäre, sorgt Barbara Hendricks durch die Novellierung des Naturschutzgesetzes jetzt dafür, daß Großtrappe, Rotmilan & Co. demnächst völlig legal von den Rotoren der „schönen Maschinen“ (wie Kretschmann die Windkraftanlagen genannt hat) zerfetzt werden dürfen.

Wenn Sie gegen die „hinnehmbare Menge getöteter Tiere“ sind, empfehle ich unbedingt die Teilnahme an dieser Online-Petition!

Dieser Beitrag wurde unter Die grüne Bewegung, Natur, Politik, Windkraftanlagen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert