Wohl gemerkt: hier geht es nicht um den Datenschutz an sich. Der Schutz der Privatsphäre etwa hat Verfassungsrang, aber er konkurriert wie die meisten Rechte mit anderen Grundrechten.
Es muß also abgewogen werden – und damit beginnt das Problem.
Wir haben in Deutschland die schöne Redensart „zuviel des Guten“. Die alten Römer, etwa Seneca in seinen Epistulae morales, kannten dafür das Wort „nil nimis!“ – „von nichts zuviel!“ heißt das in der wunderbaren Prägnanz des Lateinischen. Hinter diesen alten Redensarten steckt Weisheit: daß man nämlich auch des Guten zuviel tun kann, wenn man das gesunde Maß überschreitet.
Ein eklatanter Fall ist die Übertreibung des Datenschutzes in Deutschland. Auch ihn kann man nämlich bis ins Absurde übertreiben. Die linksgrüne Ideologie (mit ihren Wurzeln, die bis zurück zu den 68ern reichen) bietet zur Zeit geradezu ein Musterbeispiel von Verbohrtheit und Vernunftverweigerung. Obwohl in den letzten Monaten eine ganze Reihe von schweren Straftaten durch Kameras im öffentlichen Raum aufgeklärt und die Täter gefaßt wurden, verharren Grüne und Linke auf ihrer dummen Position: daß nämlich der Datenschutz wichtiger sei als die Sicherheit der Bevölkerung. Das hat gerade erst wieder die rot-rot-grüne Koalition in Berlin bekräftigt.
Die „Datenschutzbeauftragten“, die in den letzten Jahrzehnten wie Pilze aus dem geschossen sind, bilden das institutionalisierte Rückgrat dieser Ideologie. Mit ihrem Tunnelblick sehen sie die Welt nicht mehr, wie sie ist. So hat jetzt der stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Brandenburg vor einer „Ausweitung der Videoüberwachung“ gewarnt: diese sei „zur Verhinderung von Anschlägen nicht geeignet“. Als ob die „Verhinderung von Anschlägen“ das Ziel der Videoüberwachung sei – wieder so ein Popanz, den die linken Datenschützer aufbauen, um vom Kern der Sache abzulenken. Nein, es geht hier doch vor allem darum, Straftäter nach der Tat so schnell wie möglich zu fassen, damit sie nicht noch mehr Unheil anrichten können! Und genau das ist in letzter Zeit – etwa im Fall des „U-Bahn-Treters“ und eben erst bei den sieben jungen Männern, die einen Obdachlosen angezündet haben – in beeindruckender Weise geschehen.
Wer sein Haus verläßt und den „öffentlichen Raum“, also Straßen und Plätze, betritt, ist doch ohnehin für jedermann zu sehen. Er bewegt sich in der Öffentlichkeit, jeder kann ihn beobachten. Da ist es schlechterdings nicht einzusehen, daß ausgerechnet Kameras, die unter genau festgelegten gesetzlichen Bedingungen zur Verhütung und Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden, ihn nicht sehen dürfen. Hier findet eine maßlose Überspitzung eines einzelnen Rechts statt – unter Mißachtung konkurrierender Rechte, etwa dem auf körperliche Unversehrtheit, die der Staat seinen Bürgern gegenüber gewährleisten muß.
Aber es ist ja eben das Kennzeichen von Ideologien, daß sie mit ihrer Verbohrtheit die Wirklichkeit nicht mehr zur Kenntnis nehmen.