Das „Pack“ von Heidenau

„Wir sind das Pack“ – das haben, unter Anleitung der NPD, die Deutschtümler von Heidenau vor den Kameras der Welt skandiert.

Haben sie damit (auch wenn sie nur Sigmar Gabriel ironisch zitieren wollten) recht? Natürlich!

Sie sind das Pack.

Aber gehen wir die Sache doch einmal sprachwissenschaftlich an. Es gibt praktisch in allen Gesellschaften das, was man gern „Bodensatz der Gesellschaft“ nennt: also moralisch und geistig nicht eben aufgeweckte Menschen, die sich intensiv darum bemühen, irgendwo jemanden zu finden, auf den selbst sie noch herabblicken können. In einer früheren Epoche waren das die Juden, heute sind es bei vielen „die Flüchtlinge“. Und so, wie man mit einem eingefleischten Antisemiten nicht diskutieren kann, so kann man auch mit den Flüchtlingshassern von Heidenau (und anderswo) nicht diskutieren. Man muß sie polizeilich davon abhalten, ihrem dumpfen Haß freien Lauf zu lassen.

Interessant ist, daß es solchen Bodensatz schon immer gegeben hat. Die alten Römer etwa hatten dafür eine Fülle von Vokabeln – hier nur eine kleine Auswahl:

plebs
plebecula
perditi homines
colluvies
colluvio
vulgus
faex populi
sordes populi usw.

Die Wahrheit ist also: man muß sich (leider!) von einem geschönten Menschenbild verabschieden, das von der Perfektibilität des Menschen ausgeht. Nicht alle werden im Laufe ihres Lebens zu verantwortungvollen Gliedern der Menschheit (so traurig das ist). Viele bleiben, um mit Sigmar Gabriel zu reden, „Pack“ oder – wie es die F.A.Z. heute, ein wenig verblümter, ausdrückt:

Teile der Gesellschaft verweigern moralische Mindeststandards.

So sind die Menschen eben. Dummheit und Gewalt (gerade auch in dieser brisanten Kombination) hat es immer gegeben – und es wird sie immer geben.

PS:  Nur ein kleiner Hinweis noch für unsere Journalisten. Wenn sich Menschen auf der Straße zusammenrotten, um Verbrechen zu begehen (oder damit zu drohen), dann sind das keine Demonstranten, wie es in den meisten Zeitungen und Fernsehberichten immer noch heißt. Es sind Straftäter, mit denen sich gefälligst die Justiz befassen soll.

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