Manuela Schwesig und die „Lebenswirklichkeit“

Wenn man Mitte 60 ist, hat man ja schon einige Familienministerinnen gesehen. Eine wie Manuela Schwesig aber noch nicht.

Eine kleine Anmerkung:
Sie ist die 17. Ministerin in ihrem Amt, wobei man freilich anmerken muß, daß von 1953 bis 1968 Männer dieses Amt bekleidet haben. Das ist später nicht mehr vorgekommen – mit einer Ausnahme: unter Helmut Kohl war Heiner Geißler von 1982 bis 1985 Familienminister.

Manuela Schwesig hat von Anfang an gegen das „grundfalsche“ Betreuungsgeld gekämpft, nennt es eine „Fernhalteprämie“ und will das Geld viel lieber in die Fremdbetreuung stecken, an die sie ja schon durch ihre Sozialisation in der DDR gewöhnt ist.

Daß sie von der grundgesetzlich festgeschriebenen Bevorzugung von Ehe und Familie (Art. 6 GG) überhaupt nichts hält, zeigt sich auch jetzt wieder: sie will die staatliche Förderung für künstliche Befruchtungen, die bis jetzt nur Ehepaare erhalten, auf nichtverheiratete Paare ausdehnen. Die Beschränkung auf Ehepaare, sagt sie, gehe „total an der Lebenswirklichkeit vorbei“.

Jetzt ist es aber, das sollte man der Frau Minister vielleicht einmal sagen, nicht die Aufgabe der Politik, jedem Trend, jedem Zeitgeist, jeder „Lebenswirklichkeit“ zu folgen. Politik muß eigene langfristige Ziele und Werte haben – und einen langen Atem. Es mag sein, daß viele Paare ohne Trauschein zusammenleben (das ist so neu wirklich nicht), aber: muß man sie dafür auch noch belohnen? Daß man einen Partner hat und dazu noch einen so drängenden Kinderwunsch – und dann aber doch um keinen Preis heiraten möchte: das verstehe, wer will.

Ob man heiratet oder lieber unverheiratet zusammenlebt, das ist natürlich jedem Paar überlassen. Aber die beiden Entscheidungsmöglichkeiten sind nun einmal jeweils mit bestimmten rechtlichen und finanziellen Folgen verknüpft – und das ist gut so!

Wer – ganz im Sinne der grünlinken Ideologie! – Schritt für Schritt alle Unterschiede einebnen und (wie es Schwesig auch durch ihren neuen Vorstoß wieder tut) alles gleichmachen möchte, handelt ganz gewiß nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

Deshalb noch einmal, zum Mit- und Abschreiben (auch für die Ministerin!), der Artikel 6, Abs. 1 unseres Grundgesetzes:

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

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